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Rentner:innen erhalten mehr Geld, auch die Renten in Ost- und Westdeutschland werden erstmals einheitlich angepasst

Foto: BMAS/ Dominik Butzmann

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten ost- und westdeutschen Bundesländern zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent. Nachdem im vergangenen Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich. Gleichzeitig treten zum 1. Juli Verbesserungen für Erwerbsminderungs-Rentner:innen sowie Hinterbliebene (Witwen- und Waisenrente) in Kraft. Diese sollen im Sommer um 4,5 und 7,5 Prozent steigen.

“Es ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner, dass die Renten im Juli um 4,57 Prozent steigen. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich. Die Rentenanpassung fällt in diesem Jahr erstmalig in ganz Deutschland gleich aus und liegt deutlich über der Inflationsrate”, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (Foto). 34 Jahre nach der Deutschen Einheit sei das ein Meilenstein für das Land. “Arbeit ist in Ost und West mit Blick auf die Rente gleich viel wert”, so Heil weiter. “Damit die Rente auch zukünftig für alle verlässlich bleibt, die heute arbeiten und fleißig sind, stabilisieren wir mit dem Rentenpaket II die gesetzliche Rente dauerhaft und entlasten gleichzeitig mit dem Generationenkapital die zukünftigen Beitragszahler. Damit stellen wir sicher, dass auch die junge Generation zukünftig vom Wachstum profitiert und nicht im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung ärmer wird.” Stabile Renten seien kein Luxus, sondern seit Jahrzehnten Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft und Garant für Stabilität und sozialen Frieden, betonte Heil weiter.

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor demografiebedingt mit  minus 0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, weshalb das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, wirkt sich der sogenannte Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergibt sich ein rechnerischer aktueller Rentenwert von 39,31 Euro. Damit würde aber das – derzeit nur bis zum 1. Juli 2025 geltende – Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent ganz knapp unterschritten. Daher greift die Niveauschutzklausel und der aktuelle Rentenwert wird so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.
Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat.
Das Rentenniveau von 48 Prozent wird derzeit nur bis 2025 garantiert. Das von der Bundesregierung geplante zweite Rentenpaket sieht vor, die Garantie mindestens bis zum Jahr 2039 fortzuschreiben. Dadurch steigen die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich weitaus stärker als bisher angenommen.