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Bei Berufstätigen entscheidet die Deutsche Rentenversicherung und bei Rentnern die Krankenversicherung über Anträge auf medizinische Rehabilitation. Wird der Antrag abgelehnt, empfiehlt es sich, genau auf die Begründung zu achten.

Häufig heißt es, das ambulante Behandlungsangebot sei noch nicht ausgeschöpft. Hier ist es hilfreich, den behandelnden Arzt hinzuzuziehen, er kann den Widerspruch fachlich untermauern und die medizinische Notwendigkeit belegen.

Vielfach kommt es auf die Art der Erkrankung an: Wird zum Beispiel eine psychosomatische Rehabilitation mit der Begründung abgelehnt, ein Patient habe noch keine ambulante Psychotherapie gemacht, kann der Arzt attestieren, dass es die Genesung fördert, eine Psychotherapie in einer Reha-Einrichtung zu machen und sich vom häuslichen Umfeld mit all seinen Anforderungen räumlich zu entfernen.

Handelt es sich hingegen um eine Erkrankung der Wirbelsäule, die bisher nur der Hausarzt behandelte, wird es schwer, das Argument im Ablehnungsbescheid zu entkräften, die Patientin solle doch zunächst einen Orthopäden aufsuchen und Krankengymnastik machen.

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation stellten 2012 bei der Rentenversicherung mehr als 1,6 Millionen Berufstätige Anträge auf medizinische Rehabilitation, rund eine Million wurden bewilligt. Die Krankenkassen genehmigten 2013 683.875 Anträge auf stationäre Reha und lehnten 154.544 ab.

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation empfiehlt Patienten mit einem Ablehnungsbescheid, innerhalb von vier Wochen Widerspruch beim Kostenträger einzulegen. Oft erfolge die Bewilligung im zweiten Anlauf. Wenn dies nicht geschieht, steht der Klageweg zum Sozialgericht offen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat Widerspruchsausschüsse eingerichtet, die intern über Widersprüche von Arbeitgebern und Versicherten entscheiden. Bundesweit überprüfen 256 Ausschüsse in dreiköpfigen Teams strittige Entscheidungen der Verwaltung, unter anderem auch Fälle von abgelehnten Rehabilitationsleistungen.

Weitere Informationen erteilt unter anderem die Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Für Hessen ist die Beratungsstelle in Gießen zuständig, Träger sind der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
und die Unabhängige Patientenberatung Hessen. Rufnummer: 0641-30 13 345 bundesweite Hotline  Tel. 0800 0 11 77 22  (gebührenfrei im Festnetz*) www.patientenberatung.de

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