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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die palliativmedizinische Versorgung von sterbenskranken Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen verbessern. Er kündigte dazu Mitte November „gezielte gesetzliche Weichenstellungen“ an. In einem gemeinsamen Papier mit Gesundheitspolitikern der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wird als ein wichtiges Ziel definiert, Pflegefachkräfte mit Blick auf die Versorgung schwerstkranker Sterbender zu schulen. Angesichts von rund 340.000 Menschen, die jährlich in stationären Pflegeeinrichtungen sterben, wird in dem Papier unter anderem als Regelung vorgeschlagen, pflegerische Maßnahmen der Sterbebegleitung als „Bestandteil von Pflege“ zu definieren und Pflegeheimbewohnern Leistungen durch Hospizdienste „ungeschmälert“ zugänglich zu machen. Pflegeheime sollen zudem den Landesverbänden der Pflegekassen nicht nur wie bisher mitteilen, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in der Einrichtung geregelt ist, sondern künftig auch Mitteilung über ihre Zusammenarbeit mit einem Hospiz- und Palliativnetz machen müssen.

Die meisten unheilbar Kranken wollen nicht mehr ins Krankenhaus und können mit ehrenamtlichen Hospizhelfern, niedergelassenen Palliativmedizinern und spezialisierten ambulanten Palliativteams in ihren letzten Tagen im Heim gut versorgt werden. Viele Hochbetagte in Pflegeeinrichtungen leiden an Lähmungen, Nierenschwäche, chronischen Schmerzen und demenziellen Erkrankungen. Viele haben auch starke Schmerzen in den Gelenken, sind unruhig und bekommen schlecht Luft. Gegen all dies gibt es Schmerzmittel. Vor allem aber tut es gut, wenn Freunde oder Angehörige den Hochbetagten vorlesen, ihre Hand halten, mit ihnen sprechen und schöne Musik auflegen. ssl

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/H/Verbesserung_hospiz-palliativversorgung_101114.pdf