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Alles, was man rund um die Organisation und Durchführung der OB-Wahl am 5. März wissen muss.

Foto: Pexels

Die Direktwahl der/ des Oberbürgermeister:in (OB) in Frankfurt am Main findet am Sonntag, 5. März statt. Eine mögliche Stichwahl ist auf Sonntag, 26. März 2023, terminiert. Die beiden Wahltage wurden durch die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung in ihrer 17. Sitzung am 17. November 2022 festgelegt und beschlossen.
Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Hessische Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung.
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine:n Bewerber:in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den zwei Bewerberi:nnen statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Bei einer Stichwahl ist gewählt, wer von den beiden Bewerbenden die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.

Die Amtszeit der/ des OB beträgt sechs Jahre. Die Amtseinführung muss spätestens sechs Monate nach der Wahl durch die Vorsitzende der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung erfolgen (§ 46 HGO).

Stimmzettel mit Bewerber:innen

Insgesamt wurden zur bevorstehenden OB-Wahl 21 Wahlvorschläge fristgerecht bis zum 26. Dezember 2022, 18 Uhr beim Gemeindewahlleiter eingereicht. Fast alle Wahlvorschläge erfüllten die formellen und materiellen Voraussetzungen, sodass der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 6. Januar 2023 20 Wahlvorschläge zulassen konnte. Ein Wahlvorschlag konnte aufgrund eines Mangels nicht zugelassen werden.
Mit 20 zugelassenen Wahlvorschlägen wurde der bisher höchste Wert der OB-Wahl 2018, mit zwölf zugelassenen Wahlvorschlägen, um acht Wahlvorschläge übertroffen. Noch nie gab es in Frankfurt seit der ersten Direktwahl der/ des OB im Jahr 1995, so viele Wahlvorschläge, die sich auf dem Stimmzettel am 5. März 2023 wiederfinden.
Zwölf Wahlvorschläge werden von Parteien und Wählergruppen getragen. Acht Wahlvorschläge sind sogenannte Einzelbewerber:innen Insgesamt stellen sich vier Frauen (-1 gegenüber 2018) und 16 Männer (+9 gegenüber 2018) dem Votum der Wähler:innen. Die Reihenfolge der Veröffentlichung der einzelnen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ist gesetzlich klar geregelt. Zuerst werden die in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der Zahl ihrer gültigen Stimmen bei der letzten Wahl zur Stadtverordnetenversammlung aufgeführt. Dann folgen die übrigen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entscheidet. Der Stimmzettel hat damit eine Länge von 54,6 Zentimetern und eine Breite von 21 Zentimetern.
Sowohl die Übersicht der zugelassenen Wahlvorschläge als auch der Musterstimmzettel können unter frankfurt.de/wahlen unter der Rubrik „Wichtige Termine, Bekanntmachungen, Aktuelles“ eingesehen werden.

Wahlberechtigung
 
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
 
Wähler:innenverzeichnis
 
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist der 22. Januar 2023. Grundlage hierfür sind die Daten des Melderegisters.
 
Wahlberechtigte, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben und die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das Wähler:innenverzeichnis eingetragen.
Das Wähler:innenverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 13. Februar 2023, bis Freitag, 17. Februar 2023, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main zu den folgenden Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten:

Montag, 9 bis 17 Uhr
Dienstag, 7.30 bis 14 Uhr
Mittwoch, 7.30 bis 14 Uhr
Donnerstag, 10 bis 18 Uhr
Freitag, 7.30 bis 13 Uhr

Vorläufige Wahlberechtigte

Die vorläufige Anzahl der Wahlberechtigten beläuft sich auf rund 508.000 Einwohner:innen. Diese Zahl wird sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Wahltag am 5. März 2023 noch verändern.
Differenzierte Auswertungen zu den vorläufigen Wahlberechtigten werden in der Woche nach der Aufstellung des Wähler:innenverzeichnis durch das Bürgeramt, Statistik und Wahlen veröffentlicht.

Wahlbenachrichtigungen

Ab Donnerstag, 26. Januar 2023, werden die Wahlbenachrichtigungen mit der Post sukzessive zugestellt. Diese müssen bis spätestens Sonntag, 12. Februar 2023, zugestellt sein. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe mitbringen

Zur Wahl in den 376 Wahllokalen, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind, sollte dringend die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern sie im Wähler:innenverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Die Wahlbenachrichtigung ist sowohl für die Hauptwahl am 5. März 2023 als auch für eine mögliche Stichwahl am 26. März 2023 gültig. Sie wird vom Wahlvorstand nicht einbehalten, sondern für eine eventuelle Stichwahl wieder mitgegeben.
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahllokal ihre Stimme unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokuments abgeben. Wahlscheine werden mit den beantragten Briefwahlunterlagen versandt.

Wahllokale

97 Prozent der insgesamt 376 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Selbstverständlich können sich alle Wahlberechtigten auch direkt an das Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400 wenden. Zudem besteht ab Montag, 16. Januar 2023, auf der Internetseite frankfurt.de/briefwahlunterlagen unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, das zuständige Wahllokal online selbst zu ermitteln und Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten.

Briefwahl
 
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der personalisierten QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Antrages, der ab Montag, 16. Januar 2023, unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen zur Verfügung steht. Mit diesen Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen ohne persönlichen Kontakt beantragt. Ebenso kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden. Auch Fax und E-Mail sind möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig.
 
Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 22. Februar 2023, zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen, sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 3. März 2023, 13 Uhr, möglich.
 
Hinweis
 
Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl am 5. März 2023 ist es grundsätzlich möglich, gleichzeitig auch Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl mit zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite frankfurt.de/briefwahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Montag, 23. Januar 2023.
 
Briefwahllokal
 
Aufgrund der Sanierung des Dienstgebäudes Zeil 3, verbunden mit der Auslagerung des Zentralen Bürgeramtes, befindet sich das Briefwahllokal diesmal in der Stiftstraße 29; in der Nähe des Eschenheimer Turms.
 
Ab Montag, 23. Januar 2023, besteht dort die Möglichkeit der persönlichen Briefwahl-Antragstellung. Dort können während der Öffnungszeiten Briefwahlunterlagen beantragt und mitgenommen werden. Zudem kann bereits in den eingerichteten Wahlkabinen vor Ort gewählt werden und der Wahlbrief in die bereitgestellte Wahlurne eingeworfen werden.
 
Öffnungszeiten des Briefwahllokals in der Stiftstraße 29 ab Montag, 23. Januar:

Montag, 9 bis 17 Uhr
Dienstag, 7.30 bis 14 Uhr
Mittwoch, 7.30 bis 14 Uhr
Donnerstag, 10 bis 18 Uhr
Freitag, 7.30 bis 13 Uhr
 
Hinweis
 
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen am Samstag, 4. März 2023, und am Wahlsonntag, 5. März 2023, bis 18 Uhr zu nutzen:

Wahlamt, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main
Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27, 60313 Frankfurt am Main
Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main
Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main

Corona-Schutzmaßnahmen
 
Um das Wählen in den Wahllokalen weiterhin so sicher wie möglich zu machen, gilt für alle Wahlhelfer:innen sowie Wähler:innen die Empfehlung, die AHA+L-Regeln einzuhalten. Allen Wahlhelfer:innen werden medizinische Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, können einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitbringen.
 
Ergebnisermittlung
  
Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 18.45 Uhr erwartet.
 
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
 
Der Gemeindewahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 9. März 2023, 10 Uhr, das endgültige Ergebnis der OB-Direktwahl fest. Sollte nicht für einen der Wahlvorschläge mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben werden, stellt er zudem auch die Stichwahl zwischen den beiden Wahlvorschlägen mit den meisten Stimmen fest (§ 39 Abs. 1b HGO).
 
Ehrenamtliche Wahlhelfende
 
Zur Durchführung der Direktwahl und einer möglichen Stichwahl werden jeweils 376 Wahlvorstände für die allgemeinen Wahlbezirke und 199 Briefwahlvorstände für die Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie das vorläufige Ergebnis im Wahlbezirk.
 
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters sind dies Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben. Beisitzende müssen zusätzlich in Frankfurt am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Bürger.innen, die Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamts haben, können sich unter frankfurt.de/wahlhelfende online registrieren oder sich per E-Mail an wahlvorstaende@stadt-frankfurt.de wenden.
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten dafür je nach Funktion – vorbehaltlich der Zustimmung des Frankfurter Magistrats – grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung von 45 oder 50 Euro. Für die Teilnahme an der Hauptwahl und an einer möglichen Stichwahl, erhalten sie zusätzlich am Tag der Stichwahl einen Bonus von 20 Euro. 

Mögliche Stichwahl

Der Gemeindewahlausschuss wird am Donnerstag, 9. März 2023, ab 10 Uhr das endgültige Ergebnis der Wahl vom 5. März 2023 feststellen. Im Fall einer Stichwahl am 26. März 2023 bekommen alle Wahlberechtigten, die bis zu diesem Wahltag erst wahlberechtigt werden – beispielsweise wegen des Erreichens der Volljährigkeit, des Zuzugs bis spätestens sechs Wochen vor der Stichwahl oder der Einbürgerung – von Amts wegen Briefwahlunterlagen zugesandt. Auch der Versand der bereits beantragten Briefwahlunterlagen beginnt unmittelbar nach der Sitzung des Wahlausschusses. Das Briefwahllokal ist dann am Donnerstag, 9. März 2023, ab 12 Uhr wieder geöffnet.

Hinweis

In der Nacht vom 25. März 2023 auf den 26. März 2023 beginnt die Sommerzeit. Die Uhr wird also um eine Stunde vorgestellt