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Wie erhält man die 300 Euro Energiepreispauschale? 

Auch schon vor der Energiekrise reichte vielen Senior:innen die Rente kaum zum Leben. In diesem Winter will die Bundesregierung sie mit der sogenannten „Energiepreispauschale“, einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, entlasten. 

Fotocredit: Pixabay

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt die Inflationsrate derzeit bei 7,9 Prozent. Mit dem Wegfall von 9-Euro-Ticket und Tankrabatt dürfte sie erneut steigen. Hauptursache für die hohe Inflation sind vor allem die Preiserhöhungen bei Lebensmitteln und Energieprodukten. Das ist vor allem für ältere Menschen mit geringer Rente herausfordernd. Doch in ihrem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung nun auch an Ältere und pensionierte Beamte gedacht. 

Zum 1. Dezember sollen Ruheständler:innen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten, so heißt es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses zum dritten Entlastungspaket. Doch sollte sich niemand zu früh freuen, denn diese Einmalzahlung ist ebenso wie für Arbeitsnehmer einkommenssteuerpflichtig. Also je niedriger die Rente, desto wirksamer ist die absolute Entlastung. Laut dem Ergebnispapier soll die die Energiepauschale übrigens ebensp wie die normale Rente über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden. 

Wichtig: Wer neben der Rente noch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat, kann die Pauschale nicht doppelt beziehen. Wer es dennoch versucht, kann sich strafbar machen!

Doch auch indirekt können die Seniorinnen und Senioren von den Maßnahmen des dritten Entlastungspakets profitieren. Denn darin sind etwa auch eine Strompreisbreme und ein vergünstigtes, bundesweit gültiges Ticket für Bus und Bahn enthalten.