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Wann Rentner:innen zahlen müssen, erklärt eine Infobroschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Foto: Pixabay

Wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundbetrag übersteigt, sind auch Senior:innen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Im Jahr 2022 lag der Freibetrag bei 10.347 Euro für Alleinstehende und bei 20.694 Euro für Verheiratete. 2023 liegt er bei 10.908 Euro beziehungsweise 21.816 Euro.
Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt läuft mittlerweile automatisch. Mithilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte jedoch diese Beträge überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen.

Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren zwischen Mitte Januar und Ende Februar automatisch zugesandt. Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Versicherte und Rentner:innen: Informationen zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.

Über die Deutsche Rentenversicherung:
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,1 Millionen Versicherte, 580.000 Rentner:innen sowie über 115.000 Arbeitgeber:innen. Die Deutsche Rentenversicherung ist Adressat:in für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.