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Stadt Frankfurt untersagt mit einer Allgemeinverfügung in der Silvesternacht das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk auf und rund um die Mainquerung.

Foto: visitfrankfurt/ Holger Ullmann

Mit einer Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Frankfurt am Main in der Silvesternacht das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg und dessen Brückenköpfen. Ziel ist es, die meist eng gedrängten Menschen auf der Brücke vor Verletzungen zu schützen.  
Die Regelung gilt von Samstag, 31. Dezember 2022, 21 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2023, 3 Uhr. In dieser Zeit ist das Mitführen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (unter anderem Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien) sowie pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T1 und T2 (unter anderem bengalische Fackeln/Lichter, Feuerfontänen, Raketentreibsätze) untersagt. Auch dürfen Taschen, Tüten und sonstige Tragebehältnisse mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern in dieser Zeit nicht auf den Eisernen Steg und dessen Brückenköpfe mitgenommen werden.

Die Einhaltung der Feuerwerksregelung und des Feuerwerksverbots wird von beiden Seiten der Mainquerung in der Silvesternacht von den Sicherheitskräften der Stadt Frankfurt kontrolliert. Auch sind kurzfristige Brückenschließungen möglich, sollten zu viele Menschen unterwegs sein.  
Darüber hinaus verbietet das Sprengstoffgesetz generell das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Dies dient dem Schutz dieser Einrichtungen vor Feuer, Beschädigungen und Lärm.