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Auch Hessen kippt, wie Baden-Württemberg, die aktuelle Regelung des Infektionsschutzgesetzes eigenständig.

Fotonachweis: Pixabay

Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen müssen in Gemeinschaftsräumen keine Maske tragen! Das hat das Land Baden-Württemberg bereits am 28. Oktober auf eigene Faust entschieden und kippte damit die aktuell geltende Regelung im Infektionsschutzgesetzes, die seit dem 1. Oktober gilt. Diese sieht vor, dass Pflegeheimbewohner:innen grundsätzlich FFP2-Masken tragen müssen, außer „in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“. Dies bedeutet eigentlich, dass sie die FFP2-Masken außer im eigenen Zimmer immer hätten tragen müssen, also auch in Gemeinschaftsräumen.
Scharf kritisiert wurde dies unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso), die darin einen „erheblichen Einschnitt“ in die Lebensqualität der Pflegebedürftigen sieht.
Auch in Wiesbaden wurde klargestellt, dass die Vorgabe so in Hessen nicht gilt und verwies auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung. Desweiteren seien gemeinschaftlich von den Bewohner:innen genutzte Räume von der Maskenpflicht auszunehmen, hieß es aus dem hessischen Sozialministerium. Über den Bundesrat wurde gefordert, die Regelung mit einer erneuten Gesetzesänderung zu korrigieren. Außerem sprachen sich die Bundesländer dafür aus, auch für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten die Maskenpflicht aufzuheben. Denn diese würden durch die Maskenpflicht gegenüber anderen Beschäftigungsgruppen in vergleichbaren ungleich behandelt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hingegen verteidigt die umstrittene Regelung und warnt vor hohen Corona-Infektionsrisiken in Gemeinschaftsräumen der Einrichtungen.