Stadträtin O´Sullivan präsentiert die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten zur Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters.
Am Sonntag, 5. März, sind die Frankfurter:innen aufgerufen, ein neues Stadtoberhaupt zu wählen. Sechs Wochen vor der Wahl, am Sonntag, 22. Januar, wurde das Wähler:innenverzeichnis aufgelegt und ausgewertet. 512.306 Personen erhalten demnach eine Wahlbenachrichtigung und können sich so am Urnengang beteiligen.
Die Zahl der Berechtigten liegt 1,4 Prozent über dem Wert der beiden Wahlgänge vor vier Jahren. „Zu beachten ist, dass es sich um eine vorläufige Zahl handelt. Da das Wählerverzeichnis bis zum Freitag vor dem Wahltag aufgrund von Wegzügen oder Sterbefällen fortgeschrieben wird, sinkt diese erfahrungsgemäß noch“, erläutert die für Wahlen, Abstimmungen und Statistik zuständige Dezernentin Eileen O‘Sullivan.
Mit einem Anteil von 50,8 Prozent sind etwas mehr Frauen als Männer stimmberechtigt. Die am stärksten vertretene Altersgruppe sind mit 25 Prozent die 45- bis 59-Jährigen. Rund sieben Prozent der Wahlberechtigten, die sogenannten Jungwähler:innen, hatten 2018 aufgrund ihres Alters nicht die Möglichkeit, den Oberbürgermeister zu wählen. Fast 2000 Berechtigte können überhaupt erstmalig an einer Wahl teilnehmen – sie überschritten seit dem Bürgerentscheid zur Abwahl im vergangenen November die Altersgrenze von 18 Jahren und werden nun Erstwähler:innen, wenn sie denn ihre Stimme abgeben. „Die Altersstruktur und Geschlechterverteilung werden sich durch die Fortschreibung bis zum Wahltag jedoch nicht verändern, dafür sind sie zu marginal“, sagt die Stadträtin abschließend.
Ob die Beteiligung bei der Neuwahl ähnlich hoch ist wie bei der Abwahl am 6. November 2022, ist im Internet unter wahlen.frankfurt.de zu verfolgen.