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Expert:innen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland informierten telefonisch in der Sprechzeit.

Fotonachweis: Pixabay

Mehr als die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Anders als professionelle Pflegekräfte haben pflegende Angehörige jedoch keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch und können sich nicht auf Kolleg:innen verlassen, wenn sie verhindert sind. Mit der Verhinderungspflege, für die keine besonderen Qualifikationen erforderlich sind, stellt der Gesetzgeber sicher, dass auch pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen können. Aber wer kann die Pflege bei Verhinderung leisten? Wer übernimmt die Kosten? Was gilt es bei der Beantragung zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen gaben Expert:innen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) am 10. November in ihrer Sprechzeit am kostenfreien Lesertelefon. Die wichtigsten Anliegen gibt es hier zusammengefasst nochmal zum Nachlesen.

Muss ich einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen, bevor ich sie in Anspruch nehme?

Raquel Reng: Nein. Verhinderungspflege muss oftmals ohne großen Vorlauf organisiert werden, da der Anlass dafür sehr plötzlich eintreten kann. Deshalb können Sie die Kostenerstattung nachträglich bei der Pflegekasse geltend machen – und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend. Übrigens wird der Antrag durch die zu pflegende Person oder einen Bevollmächtigten gestellt – und nicht durch die Person, die verhindert ist.

Für wie viele Tage kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Isabell Gruner-Babic: Verhinderungspflege gibt es für sechs Wochen, also 42 Tage im Jahr. Findet die Verhinderungspflege stundenweise statt, entfällt diese Begrenzung. Eine stundenweise Verhinderungspflege liegt vor, wenn die reguläre Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist. Das maximale Budget von jährlich 1.612 Euro für Verhinderungspflege bleibt jedoch bestehen.

Wie weise ich der Pflegekasse nach, welche Kosten für die Verhinderungspflege entstanden sind? Gibt es dafür Formulare?

Marko Schröder: Ja, diese können Sie von der Pflegekasse erhalten oder auf deren Internetseite finden. Sie sind aber nicht gezwungen, sie zu verwenden. Sie können sich Quittungen für Barzahlungen unterschreiben lassen oder Überweisungsbelege einreichen. Wenn Sie die Kosten nicht verauslagen können, reichen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrer Ersatzpflegeperson ein, aus der hervorgeht, wieviel Geld sie bekommt. Sie können die Pflegekasse auch bitten, direkt an die Ersatzpflegeperson zu zahlen.

Warum habe ich für Verhinderungspflege durch meine Nachbarin mehr Geld zur Verfügung als für Verhinderungspflege durch meine Tochter?

Raquel Reng: Wenn Sie mit Ihrer Ersatzpflegeperson bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind – also zum Beispiel bei Ihrer Tochter – oder im selben Haushalt leben, bekommen Sie nur Verhinderungspflegegeld. Der jährliche Betrag dafür errechnet sich aus dem monatlichen Pflegegeld multipliziert mit 1,5. Bei entsprechendem Nachweis werden zudem Aufwendungen wie Fahrkosten oder Verdienstausfall erstattet. Bei nicht nahestehenden Ersatzpflegepersonen, also zum Beispiel Ihrer Nachbarin, gibt es im Jahr 1612 Euro, die noch einmal um 806 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden können. Deshalb gibt es für Ihre Tochter den Höchstbetrag von 2418 Euro nur, wenn die Aufwendungen entsprechend hoch ausfallen, während Sie Ihrer Nachbarin allein für die Pflege 2418 Euro im Jahr geben können.

Und wie hoch ist das Verhinderungspflegegeld in den einzelnen Pflegegraden?

Marko Schröder: In Pflegegrad 2 sind es 474 Euro im Jahr, in Pflegegrad 3 sind es 817,50 Euro, 1.092 Euro in Pflegegrad 4 und 1.351,50 Euro in Pflegegrad 5.

Wann wird während der Verhinderungspflege mein Pflegegeld gekürzt und wann nicht?

Jana Mehnert: Wenn die reguläre Pflegeperson am Tag weniger als acht Stunden verhindert ist, handelt es sich um eine stundenweise Verhinderungspflege. Hier erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes. Ist die Pflegeperson acht Stunden oder länger verhindert, liegt eine tageweise Verhinderungspflege vor, und das Pflegegeld wird um die Hälfte gekürzt. Nur für den ersten und letzten Tag der tageweisen Verhinderungspflege wird volles Pflegegeld gezahlt.

Worauf muss ich achten, wenn ich Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen will?

Justyna Sikora-Arnold: Insbesondere darauf, dass Sie im Ernstfall noch Mittel für eine Kurzzeitpflege abrufen können. Deshalb können Sie mit dem Antrag auf Kostenerstattung bis zum Jahresende warten. Dann wissen Sie, ob Sie noch Budget aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung haben und in welcher Höhe.

Meine Eltern werden von einer osteuropäischen 24-Stunden-Betreuerin gepflegt. Bekommen sie Verhinderungspflege, wenn die Betreuungskraft nach Hause fährt?

Raquel Reng: Nein. Verhinderungspflege wird nur gezahlt, wenn eine Pflegeperson verhindert ist. Pflegeperson ist nach dem Gesetz jedoch nur, wer nicht erwerbsmäßig pflegt. Da die 24-Stunden-Betreuerin beruflich, also erwerbsmäßig pflegt, kann für ihren Ersatz keine Verhinderungspflege beantragt werden.

Mein Mann wird hauptsächlich durch mich gepflegt, ergänzt durch einen Pflegedienst, der zweimal pro Woche kommt. Wie ist hier die Verhinderungspflege geregelt?

Isabell Gruner-Babic: Wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind, kann eine Ersatzpflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege für Sie einspringen. Die Kostenerstattung dafür ist unabhängig von der Pflegesachleistung, in deren Rahmen die Pflegekasse den Pflegedienst bezahlt.

Die Expert:innen waren:

  • Raquel Reng; Volljuristin, Expertin Pflege
  • Jana Mehnert; Beraterin für Sozialversicherungsrecht
  • Isabell Gruner-Babic; Beraterin für Sozialversicherungsrecht
  • Justyna Sikora-Arnold; Beraterin für Sozialversicherungsrecht
  • Marko Schröder; Berater für Sozialversicherungsrecht

Weitere Informationen unter www.patientenberatung.de the