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Der Bundestag hat für die Wohngelderhöhung gestimmt – auch Pflegeheimbewohner sollten Anspruch für den monatlichen Zuschuss prüfen.

Fotonachweis: Pixabay

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft – so hat es der Bundestag beschlossen. Damit steigt nicht nur der monatliche Zuschuss, sondern auch der Kreis der Anspruchsberechtigten. Deshalb rät die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) allen Pflegeheimbewohner:innen, die noch kein Wohngeld beziehen, ihren Anspruch zu prüfen. „Vielen Heimbewohner:innen ist gar nicht klar, dass sie Wohngeld beantragen können“, sagt Ulrike Kempchen, leitende Juristin des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Mit dem neuen Wohngeld Plus und wegen der aktuell exorbitanten Entgelterhöhungen lohnt es sich doppelt, den eigenen Wohngeld-Anspruch zu prüfen.“

Durch die Wohngeldreform sollen zwei Millionen Haushalte dauerhaft unterstützt werden. Wenn der Bundesrat zustimmt, können ab 2023 4,5 Mio. Menschen durchschnittlich 370 Euro Wohngeld monatlich beziehen – das bedeutet eine Verdreifachung der Anspruchsberechtigten und eine Verdoppelung der Monatsrate. Das Wohngeld Plus wird zudem eine Heizkosten- und Klimakomponente zum Ausgleich der aktuellen Mehrkosten enthalten.

Wohngeld ist ein Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, das gilt auch für Bewohner:innen einer stationären Einrichtung im Sinne des jeweiligen Landesheimgesetzes. Wohngeld kann derjenige beziehen, dessen verwertbares Vermögen 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person nicht übersteigt. Ausgeschlossen ist, wer bestimmte andere Leistungen für die Wohnung bezieht, etwa ALG II oder Sozialhilfe. Wichtig: Wohngeld erhält man nicht automatisch, es muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden. Weitere Informationen unter https://www.biva.de/deutsches-pflegesystem/pflege-leistungen-finanzierung/stationaer/wohngeld-fuer-pflegeheimbewohner/

Über den BIVA-Pflegeschutzbund
Der BIVA vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich.