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Stadträtin O´Sullivan stellt „frankfurt statistik aktuell“ zur Mindestsicherung der Frankfurterinnen und Frankfurter in den Stadtteilen vor.

Foto: pixabay

In der Stadt Frankfurt am Main konnten Ende des vergangenen Jahres 89.898 Frankfurterinnen und Frankfurter ihr Existenzminimum nicht sichern und waren deswegen auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. Das entsprach einer Mindestsicherungsquote und somit einem Bevölkerungsanteil von 11,6 Prozent.
Innerhalb Frankfurts variiert die Mindestsicherungsquote stark. Es gibt vier Stadtteile, in denen im Jahr 2022 unter fünf Prozent der Bevölkerung Sozialleistungen bezogen. Die niedrigste Quote gab es mit 3,8 Prozent in Kalbach-Riedberg, es folgen Westend-Süd (4,0 Prozent, Westend-Nord (4,2 Prozent) und Harheim (4,8 Prozent).
Der Stadtteil mit der höchsten Mindestgrundsicherungsquote von 21,0 Prozent war das Gutleutviertel. Griesheim und das Bahnhofsviertel wiesen mit 16,2 Prozent bzw. 15,7 Prozent ebenfalls hohe Mindestsicherungsquoten auf. Im Gallusviertel waren 13,8 Prozent auf Mindestsicherung angewiesen.

Mit 72,3 Prozent stellten Leistungsbeziehende nach dem SGB II den größten Anteil an Personen in der Mindestsicherung 2022 dar. Stadträtin O’Sullivan betont: „Vor allem während der Corona-Pandemie kam der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine wichtige Rolle zu, um die wirtschaftlichen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern.“
Weitere wichtige Leistungen zur Existenzsicherung sind die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt, welche im SGB XII verankert sind. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die beispielsweise aufgrund einer Krankheit erwerbsunfähig sind oder sich im Vorruhestand mit niedriger Rente befinden.
Der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kam in den Stadtteilen Bornheim (35,5 Prozent), Sachsenhausen-Süd (33,6 Prozent) und Ostend (33,2 Prozent) eine besondere Bedeutung zu. Die Hilfe zum Lebensunterhalt erreichte in Preungesheim im Stadtteilvergleich mit 5,5 Prozent ihren größten Anteil an den beanspruchten Mindestsicherungsleistungen.
Asylberechtigte Personen erhalten Asylbewerberleistungen. Ihr Anteil an allen Personen in der Mindestsicherung sank seit 2018 und machte 2022 2,4 Prozent aus. Ukrainische Staatsangehörige sind weitgehend davon ausgenommen und erhalten aufgrund ihres kurzfristigen Schutzbedarfs Leistungen nach dem zweiten beziehungsweise 12. Sozialgesetzbuch.
Ziel der sozialen Sicherungssysteme ist, dass alle Leistungsberechtigten die ihnen zustehenden Mindestsicherungsleistungen erhalten. „Mindestsicherungsleistungen sind eine wichtige Grundlage für die soziale Teilhabe der Menschen in unserer Stadt“, betont Stadträtin O’Sullivan.

„frankfurt statistik aktuell“ 15/2023 steht unter frankfurt.de/statistik_aktuell als kostenloses PDF-Download zur Verfügung.