Aktuelle Ausgabe zum Lesen  eye   zum Hören  ear
Schriftgröße  

Die Leiterin des Frankfurter Wohnungsamt plädiert für wirksame Gesetze gegen extreme Mieterhöhungen

Anfang der Woche ging es im Rechtausschuss des Bundestags um die Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG). Durch den Paragrafen 5 kann gegen stark überhöhte Mieten vorgegangen werden. Da Frankfurt am Main bundesweit eine der wenigen Kommunen ist, die den Paragraf 5 WiStrG in der Praxis anwendet, wurde die Leiterin des Frankfurter Wohnungsamtes, Katharina Wagner, als Sachverständige eingeladen, um über die Frankfurter Praxis zu berichten und den Änderungsbedarf darzustellen.
Frankfurt ist für Mietende die zweitteuerste Stadt Deutschlands. Gleichzeitig ist das Durchschnittseinkommen der Bewohnenden nicht höher als im Bundesdurchschnitt. Mehr als die Hälfte aller Haushalte geben mittlerweile über 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete aus. Frankfurt fällt deshalb auch unter die Landesverordnung für angespannte Wohnungsmärkte.
Wer eine Wohnung sucht, muss nicht nur lange suchen, sondern nimmt oft auch sehr hohe Preise oder eine nicht bedarfsgerechte Wohnung in Kauf. Beim Blick in den Mietspiegel zeigt sich jedoch immer wieder, dass die aufgerufene Miete weit über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) liegt. In den letzten zehn Jahren gingen im Durchschnitt jährlich zwischen 150 und 200 Hinweise auf eine Mietpreisüberhöhung beim Amt für Wohnungswesen ein. Dies zeigt ganz praktisch, wie die Lage am Wohnungsmarkt und Mietpreisüberhöhungen zusammenhängen: Je angespannter der Wohnungsmarkt ist, desto eher wird bei den Miethöhen über die Stränge geschlagen, desto mehr Verdachtsfälle werden angezeigt und desto mehr Verfahren werden vom Amt für Wohnungswesen geführt. Mietende können sich in solchen Fällen nicht nur auf die Mietpreisbremse berufen, sondern eine überhöhte Miete auch beim Amt für Wohnungswesen melden.
Frankfurt ist bislang eine der wenigen Kommunen, die Verfahren nach Paragraf 5 WiStrG durchführt, leider bisher mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. „Als Kommune benötigen wir ein verlässliches Instrument, um gegen die Einzelfälle von drastisch überhöhten Mieten vorzugehen. Wir haben in Frankfurt einen qualitativ sehr guten Mietspiegel, der einen verlässlichen Rahmen für die Miethöhe setzt. Vermieter:innen, die deutlich höhere Mieten aufrufen, dürfen damit nicht einfach durchkommen“, sagt Wagner. „In Berlin habe ich deutlich gemacht, dass Verlässlichkeit notwendig ist und Kommunen mit sehr angespannten Wohnungsmärkten Instrumente brauchen, damit sich die Menschen das Wohnen in unserer Stadt weiter leisten können.“
Derzeit wird in Verfahren zum Paragraf 5 WiStrG geprüft, ob Mietende nicht auch eine andere, günstigere Wohnung hätten wählen können. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, dass zukünftig nur noch die objektiven Kriterien eine Rolle spielen sollen. Dann geht es vor Gericht nur noch darum, ob die Miete grundsätzlich überhöht ist und ob es sich um einen angespannten Wohnungsmarkt mit zu wenigen Wohnungen handelt – dies würde ein vereinfachtes Verfahren mit objektiven Kriterien bedeuten sowie zu weniger Belastung der Mieter:innen im Verfahren führen. Und somit auch eine Erleichterung für diejenigen Mitarbeitenden des Amts für Wohnungswesen, die mit den Verfahren beschäftigt sind.
„Das Verfahren ist für uns ein wichtiges Instrument, um gegen völlig überhöhte Mieten vorzugehen. Wir wollen dies als Stadt auch zukünftig als ein Baustein für ein gerechtes Frankfurt nutzen“, betont Marcus Gwechenberger, Dezernat für Planen und Wohnen. „Uns geht es um ein faires Verhalten von Vermieter:innen. Eine Änderung des Gesetzes trifft nur diejenigen, die die gesetzlichen Spielräume bewusst missachten. Leider führt dies dann im Summe zu weiter steigenden Mieten“, führt der Dezernent weiter aus.
Paragraf 5 WiStrG wird dort angewendet, wo nachweislich ein Mangel an vergleichbarem Wohnraum besteht, wie beispielsweise in Frankfurt. Liegt die aufgerufene Miete deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann es sich um Mietpreisüberhöhung im Sinne des WiStrG handeln. Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit. Nach einem Hinweis ermittelt das Amt für Wohnungswesen vor Ort und berechnet die korrekte Miete. Bestätigt sich der Verdacht, leitet die Stadt Frankfurt ein Bußgeldverfahren ein. Außerdem kann die Stadt anordnen, dass die Vermietenden die Miete, die überzahlt wurde, an die Mietenden zurückzahlen muss. Für die betroffenen Mietenden ist dieses Verfahren kostenlos.
 
Mehr Informationen zur Mietpreisüberhöhung finden sich unter frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/wohnen/mietrechtliche-beratung/mietpreisueberhoehung.

Zum Mietspiegel gibt es hier weitere Infos: frankfurt.de/Mietspiegel-Rechner.