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Eine kostenfreie Broschüre der Deutschen Rentenversicherung klärt Rentner:innen auf

Foto: Pexels/ Olia Danilevich

Immer mehr Menschen im Ruhestand sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende und bei 21.816 Euro für Verheiratete.
Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt funktioniert automatisch, entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben. Mit Hilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte ihre Beträge im Vorfeld überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen.
Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren bis Ende Februar automatisch zugesandt.

Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.